Hygienevorschriften für Sportkurse im Bonhoefferhaus

(gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung ab dem 13. August 2020)

  1. Die Bildung von wartenden Gruppen vor oder in den Sporthallen ist zu
    vermeiden. Die Abstandsregeln (1,5 Meter) sind jederzeit einzuhalten.
  2. Die ÜL und TN erscheinen möglichst bereits in Sportkleidung.
  3. Wenn möglich, sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge zu benutzen.
  4. Vor bzw. mit Betreten der Umkleiden (je nach örtlichen Gegebenheiten) sind die Hände gründlich zu
    waschen bzw. zu desinfizieren.
  5. Die Sporthallen sind mit Mund-Nasen-Schutz nacheinander zu betreten und zu verlassen. Der MundNasen-Schutz darf nur im Umkleideraum, in den Duschen und während der Sportausübung abgelegt
    werden.
  6. Zulässig sind max. 30 Personen pro Trainingsbetrieb. Die ÜL zählen dazu. Der Mindestabstand von
    1,50 m bzw. 10 qm pro Person ist einzuhalten. Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden
    Vorgaben verkleinert worden. Kontaktsport (Sportausübung ohne Mindestabstand) ist nur mit bis zu
    30 Personen gleichzeitig zulässig.
  7. Die Halle darf durch die Nutzer erst mit Beginn der jeweiligen Nutzungszeit betreten werden. Zwischen
    den Sporteinheiten sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Vor, möglichst auch
    während und nach jeder Nutzung wird die Sporthalle gelüftet. Die Toiletten sind einzeln zu benutzen. In
    den Umkleiden und Duschanlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, bzw.
    es dürfen nur bis zu 10 Personen gleichzeitig duschen.
    Eine angemessene Durchlüftung der Räumlichkeiten muss durch den Verein sichergestellt sein.
  8. Der Einsatz von Sportgeräten und Kleingeräten soll möglichst eingeschränkt werden. Die Nutzung von
    städtischen Sportgeräten ist dabei möglichst zu unterlassen Nach der Sportstunde sind benutzte Geräte
    zu reinigen. Die Teilnehmer bringen möglichst eine eigene Gymnastikmatte zum Training mit und sind
    selbst für die Desinfizierung verantwortlich.
  9. Den ÜL werden notwendige Materialien zur Einhaltung der Hygienevorschriften (z.B. Hand- und Flächendesinfektionsmittel für vereinseigene Materialien) zur Verfügung stehen, für vereinsfremde Materialien
    wird Desinfektionsmittel von Seiten der Stadt bereitgestellt.
  10. Anwesenheitslisten sind durch die ÜL zu führen. Eine spätere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  11. Es wird vor Beginn der Stunde nachgefragt, ob die TN gesund sind.
  12. Eigene Getränke dürfen mitgebracht werden. Diese sind nach Möglichkeit namentlich zu kennzeichnen.
    (Dies gilt insbesondere für Kindergruppen).
  13. Zuschauern bzw. Gästen ist der Zutritt während des Trainingsbetriebs untersagt

Die aufgeführten Voraussetzungen ersetzen die bisher durch die Sportvereine vorzugebenden Hygienekonzepte. Die beschriebenen Voraussetzungen werden kontinuierlich aktualisiert und den ÜL per E-Mail zugestellt. Die Nutzergruppen sind selbst für die Einhaltung der in der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung bzw. in diesem Merkblatt genannten Regelungen verantwortlich. Die Stadt will stichprobenartig kontrollieren!