Der geschäftsführende Vorstand informiert

Seit vielen Monaten ist aufgrund der Corona-Pandemie der gesamte Trainingsbetrieb eingestellt. Dies hat leider auch große Auswirkungen auf unser Vereinsleben generell. Auch wenn der Vorstand sich über die aktuelle Lage permanent austauscht und Planspiele für mögliche Lockerungen entwirft, so ist der allen so wichtige persönliche Kontakt zu den Mitgliedern leider fast unmöglich.

Diese Einschränkungen wirken sich leider auch auf die Planung der Mitgliederversammlung aus, die wir eigentlich für Mitte März terminiert hatten. Daher hat der geschäftsführende Vorstand in einer Sondersitzung folgendes beschlossen:

Mitgliederversammlung:

Die für März geplante Mitgliederversammlung wird auf einen noch unbestimmten Termin verschoben. Abhängig von Entwicklung der Infektionszahlen, den damit verbundenen Auflagen und der Beachtung der dreiwöchigen Ankündigungszeit plant der Vorstand jedoch eine zeitnahe Einladung zur Mitgliederversammlung.

Beitragseinzug 2021:

Der geschäftsführende Vorstand hat beschlossen, die Beitragszahlung für 2021, die üblicherweise am 01. März per Bankeinzug erfolgt, zunächst zu verschieben. Die Mitgliederversammlung wird hierzu dann eine Entscheidung zu treffen haben.

Noch eine Anmerkung zum Sport- und Kursbetrieb:

Auch wenn die Infektionszahlen sinken und die Hoffnung wächst, bald wieder mit dem Sportbetrieb beginnen zu können, wollen wir uns nicht an Spekulationen beteiligen und ein mögliches Datum dafür nennen. Als Corona-Beauftragter stehe ich im ständigen Kontakt mit den Behörden und Ämtern und berate mich regelmäßig mit dem gesamten Vorstand. Konzepte für die Aufnahme des Sportbetriebes sind fertig, aber weiterhin steht die Gesundheit unserer Mitglieder und aller Übungs- und Kursleiter*innen bei der Entscheidungsfindung an erster Stelle. Sobald wir von der Politik positive Signale bekommen, werden wir euch über die Homepage, über Facebook und über den Newsletter entsprechend informieren.

Bleibt bitte weiterhin zuversichtlich, bleibt gesund und nutzt die Zeit aktiv an der frischen Luft.

Manfred Nachtigall
Vorsitzender

Hygienevorschriften für Sportkurse im Bonhoefferhaus

(gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung ab dem 13. August 2020)

  1. Die Bildung von wartenden Gruppen vor oder in den Sporthallen ist zu
    vermeiden. Die Abstandsregeln (1,5 Meter) sind jederzeit einzuhalten.
  2. Die ÜL und TN erscheinen möglichst bereits in Sportkleidung.
  3. Wenn möglich, sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge zu benutzen.
  4. Vor bzw. mit Betreten der Umkleiden (je nach örtlichen Gegebenheiten) sind die Hände gründlich zu
    waschen bzw. zu desinfizieren.
  5. Die Sporthallen sind mit Mund-Nasen-Schutz nacheinander zu betreten und zu verlassen. Der MundNasen-Schutz darf nur im Umkleideraum, in den Duschen und während der Sportausübung abgelegt
    werden.
  6. Zulässig sind max. 30 Personen pro Trainingsbetrieb. Die ÜL zählen dazu. Der Mindestabstand von
    1,50 m bzw. 10 qm pro Person ist einzuhalten. Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden
    Vorgaben verkleinert worden. Kontaktsport (Sportausübung ohne Mindestabstand) ist nur mit bis zu
    30 Personen gleichzeitig zulässig.
  7. Die Halle darf durch die Nutzer erst mit Beginn der jeweiligen Nutzungszeit betreten werden. Zwischen
    den Sporteinheiten sollte eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen werden, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Vor, möglichst auch
    während und nach jeder Nutzung wird die Sporthalle gelüftet. Die Toiletten sind einzeln zu benutzen. In
    den Umkleiden und Duschanlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, bzw.
    es dürfen nur bis zu 10 Personen gleichzeitig duschen.
    Eine angemessene Durchlüftung der Räumlichkeiten muss durch den Verein sichergestellt sein.
  8. Der Einsatz von Sportgeräten und Kleingeräten soll möglichst eingeschränkt werden. Die Nutzung von
    städtischen Sportgeräten ist dabei möglichst zu unterlassen Nach der Sportstunde sind benutzte Geräte
    zu reinigen. Die Teilnehmer bringen möglichst eine eigene Gymnastikmatte zum Training mit und sind
    selbst für die Desinfizierung verantwortlich.
  9. Den ÜL werden notwendige Materialien zur Einhaltung der Hygienevorschriften (z.B. Hand- und Flächendesinfektionsmittel für vereinseigene Materialien) zur Verfügung stehen, für vereinsfremde Materialien
    wird Desinfektionsmittel von Seiten der Stadt bereitgestellt.
  10. Anwesenheitslisten sind durch die ÜL zu führen. Eine spätere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  11. Es wird vor Beginn der Stunde nachgefragt, ob die TN gesund sind.
  12. Eigene Getränke dürfen mitgebracht werden. Diese sind nach Möglichkeit namentlich zu kennzeichnen.
    (Dies gilt insbesondere für Kindergruppen).
  13. Zuschauern bzw. Gästen ist der Zutritt während des Trainingsbetriebs untersagt

Die aufgeführten Voraussetzungen ersetzen die bisher durch die Sportvereine vorzugebenden Hygienekonzepte. Die beschriebenen Voraussetzungen werden kontinuierlich aktualisiert und den ÜL per E-Mail zugestellt. Die Nutzergruppen sind selbst für die Einhaltung der in der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung bzw. in diesem Merkblatt genannten Regelungen verantwortlich. Die Stadt will stichprobenartig kontrollieren!

Mitglieder Information

Liebe Vereinsmitglieder,

die Bundesregierung hat Lockerungen für den Sport in Vereinen beschlossen, die nun durch die jeweiligen Bundesländer umgesetzt werden. Offiziell gestartet werden darf ab dem 11. Mai unter sehr strengen Vorgaben und entsprechenden Abstands- und Hygienevorschriften.

Was heißt das für den TV Frisch-Auf?

Genaue Bedingungen, welche Auflagen für die Durchführung von Trainingsstunden und Kursen in Sporthallen und geschlossenen Räumen bestehen, sind von der Landesregierung noch nicht ausgeführt worden. Die Kommunen, die die Hallen und Sportplätze zur Verfügung stellen, reagieren unterschiedlich. In Bochum muss vor einem Neustart ein Konzept vorgelegt werden. Erst nach dessen Genehmigung werden zunächst die Plätze draußen und dann die Hallen unter strengen Auflagen wieder geöffnet.

Der Vorstand erarbeitet gerade zusammen mit den Sportbereichsleiterinnen und den ÜbungsleiterInnen ein Konzept, wie welche Sportgruppen wieder mit dem Training beginnen können. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass zunächst nur in Kleingruppen trainiert werden darf und dass der Verein ein Hygienekonzept zur Durchführung des Sportangebotes erstellen muss.

Alle Vorgaben müssen vom TV Frisch-Auf entsprechend umgesetzt werden, um unseren Mitgliedern größtmöglichen Schutz vor Infektionen zu bieten. Da diese noch gar nicht vollständig bekannt sind, werden wir keine schnellen Entscheidungen treffen, sondern in Ruhe optimale Lösungen suchen.

Wir werden euch in Kürze über einen Newsletter unterrichten, wann und unter welchen Voraussetzungen ihr wieder in euren Sportgruppen trainieren könnt.

Das KURSPROGRAMM wird bis zum Ende der Sommerferien ausgesetzt und erst danach werden dann die restlichen Übungseinheiten nachgeholt.

Übungen zum SPORTABZEICHEN beginnen frühestens am 18. Mai, und auch das ist noch nicht sicher.

Bitte habt noch ein paar Tage Geduld. Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, die möglichst allen Mitgliedern in den verschiedenen Sportgruppen gerecht werden.

Bleibt weiterhin fit und gesund.

Manfred Nachtigall

1. Vorsitzender