Neue Corona-Schutzverordnung (07.04.2022)

Mit der Neufassung der CoronaSchVO wurden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.

Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen sind dort entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei offiziellen Einschränkungen mehr.

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages–Inzidenz auch in Bochum nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Daher gilt in unserem Vereinsheim/Bonhoefferhaus im Rahmen des Hausrechts weiterhin die Maskenpflicht bei Zu- und Abgängen.

Wir halten uns an die Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220401_anlage_1_coronaschvo.pdf) und werden für besondere Veranstaltungen – die dann auch bald wieder stattfinden können – im Einzelfall darüber hinausgehende Maßnahmen prüfen. 

Wir bitten Euch, auch bei den anderen Sportstätten (Innenräume) weiterhin eigenverantwortlich die Masken zu tragen und insgesamt die AHA–Regeln zu beachten. Mögliche weitere Vorgaben der Stadt sind jeweils dort ausgehängt und ebenfalls zu beachten.

Wir hoffen, dass der Sport damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann und wir langfristig keine erneuten Beschränkungen erhalten.

Wir alle können dazu beitragen!