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Was muss ich beachten, wenn ich meine Mitgliedschaft kündigen will?

Nach den Regeln unserer Vereinssatzung, die jedes Mitglied mit dem Eintritt in den Verein anerkennt, ist die Kündigung der Mitgliedschaft mit 3-monatiger Frist zum jeweiligen Jahresende möglich, d.h., die schriftliche Kündigung muss bis zum 30. September dem Verein vorliegen, damit der Austritt zum 31. Dezember gültig wird. Eine Kündigung ist jedoch frühestens in dem Jahr möglich, das auf den Eintritt folgt.

Beispiel 1: - Eintritt in den Verein am 01.04.2009 - Mögliche Kündigung frühestens zum 31.12.2010 - Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30.09.2010 dem Verein vorliegen. Eine Kündigung in 2009 zum 31.12.2009 ist nicht möglich!

Beispiel 2: - Eintritt in den Verein am 01.12.2008 oder früher - Mögliche Kündigung jederzeit zum 31.12.des lfd. Jahres - Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30.09.des lfd. Jahres dem Verein vorliegen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft wird vom Verein schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung gilt für das Mitglied als Nachweis über die erfolgte Kündigung!

Weitere Fragen - auch zum Thema Kündigung - beantwortet gerne die Geschäftsstelle zu den jeweiligen Bürozeiten.